Strompreisbremse E-Auto in Deutschland und Auswirkungen 2023

Die Strompreisbremse als Teil der Energiepreisbremse soll ab Januar 2023 gelten und dazu beitragen, dass die Stromkosten insgesamt sinken – also auch für Elektroautofahrer. Sowohl die Strompreisbremse als auch die geschaffene Gaspreisbremse sollte eigentlich bis Ende April 2024 gelten. Im November 2023 wurde von der Bundesregierung bekanntgegeben, dass die Preisbremsen bereits Ende 2023 auslaufen werden. Im Detail soll der Strompreis für Privathaushalte, kleine sowie mittlere Firmen auf 40 Cent pro Kilowattstunde (kWh) gedeckelt werden. Dies gilt allerdings nur für eine Basis von 80 Prozent des Vorjahresverbrauch in kWh. Für die restlichen 20 Prozent des Stromverbrauchs soll der individuelle Stromvertragspreis gezahlt werden. Finanziert werden soll die Maßnahme aus dem Entlastungspaket der Bundesregierung durch Abschöpfung von Zufallsgewinnen der Stromproduzenten.

Wie hoch sind die Stromkosten der Strompreisbremse für mich als privater Verbraucher?

Hat euer Haushalt beispielweise einen Vorjahresverbrauch von 4.000 kWh, dann werden 3.200 kWh als Basisverbrauch angerechnet. Das ergibt für den Basisverbrauch Stromkosten in Höhe von 1.280 € brutto (Rechnung: 3.200 kWh * 40 ct/kWh / 100). Bei angenommenen gleichbleibendem Verbrauch werden die restlichen 20 Prozent mit dem Vertragspreis abgerechnet. Bei einem individuellen Vertragspreis von 50 ct/kWh würden für die restlichen 20 Prozent des Stromverbrauchs nochmal 400 € brutto im Jahr der Strompreisbremse hinzukommen.  Die Gesamtkosten belaufen sich dann auf 1.680 € brutto im Vergleich zu den Kosten in Höhe von 2.000 € brutto ohne den Strompreisdeckel.

Welche möglichen Auswirkungen hat die Strompreisbremse 2023 für das E-Auto in Deutschland? In dem Artikel wird erklärt, wie ihr die Kosten für Ladestrom an der Wallbox oder der Ladesäule für euer Elektroauto berechnen könnt.

Welche möglichen Auswirkungen hat die Strompreisbremse auf den Ladestrom vom E-Auto im Detail?

öffentliche Ladesäule Strompreisbremse 

Für das Laden des Elektroautos an öffentlichen Ladesäulen sehen wir gerade bei den Schnellladern in 2022 bereits Strompreise in Höhe von 50 bis 70 ct/kWh oder mehr. Nach meinem aktuellen Stand profitieren die „Letztverbraucher“ von der Strompreisbremse. Da beim Laden an der öffentlichen Ladesäulen die Elektroautofahrer keine Letztverbraucher sind, würden die Ladesäulenbetreiber profitieren. Dem gegenüber steht der Entwurf der Formulierungshilfe des BMWK für öffentliche Ladesäulen mit dem Hinweis, dass dies nicht gewollt und die Privilegierung der Strompreisbremse zu klären ist.

Siehe Seite 90 Nummer 12 § 2 Nummer 12 StromPBG: § 2 Nummer 12 StromPBG definiert den Begriff des Letztverbrauchers in Anlehnung an die Begriffsbestimmung im Erneuerbare-Energien-Gesetz.
Anders als dort ist Letztverbraucher aber im Ergebnis jede natürliche oder juristische Person, die Strom zum Zwecke der Deckung des eigenen oder fremden Letztverbrauchs an einer Netzentnahmestelle
entnimmt und damit auch die weiterleitende Person in sogenannten Weiterleitungssachverhalten, auch wenn in diesen Fällen der Strom von einer anderen Person, nämlich der Person, an die der Weiterleitende den Strom weiterleitet, letztverbraucht wird. Insbesondere Im Hin-blick auf Ladesäulen und Landstromanlagen ist damit sichergestellt, dass auch in solchen Konstellationen die gesamten Netzentnahmemengen (auch soweit sie zur Deckung von E-Auto oder Schiffsverbräuchen weitergeleitet werden) von der Entlastung der Strompreisbremse profitieren können. Würde man demgegenüber auf den Letztverbraucherbegriff im Sinn des Erneuerbare-Energien-Gesetzes abstellen, würde der Weiterleitende nur für diejenigen Strommengen entlastet werden können, die er selbst verbraucht. Dies wäre nicht sachgerecht. Es bleibt dem zivilrechtlichen Rechtsverhältnis zwischen dem weiterleitenden Letztverbraucher und dem weiterbelieferten Drittverbraucherüberlassen im Innenverhältnis die Weitergabe der nach diesem Gesetz erlangten Privilegierung zu klären.

Strompreisbremse beim Laden auf Arbeit

Das Laden des E-Autos beim Arbeitgeber könnte vom Strompreisdeckel profitieren, wenn die Unternehmensgröße als klein bis mittel eingestuft wird. Problematisch könnte hier der generell steigende Strombedarf durch den Zukauf weiterer Elektroautos werden. Beim Laden an der Ladesäule oder Wallbox des Arbeitgebers wird dann der Stromverbrauch im jeweiligen Jahr stark steigen. Das hat eine schnellere Überschreitung des 80 prozentigen Vorjahresbasisverbrauch zur Folge.

Strompreisbremse Wallbox und zu Hause laden

Für alle Elektroautofahrer, die ihr E-Auto an der eigenen Wallbox im Privathaushalt laden, wird der Strompreisdeckel als Kostenbremse greifen. Allerdings hängt die Wirkungsweise von der individuellen Situation ab.

Hat man sich das Elektroauto kürzlich angeschafft, dann ist der Vorjahresverbrauch in kWh des Privathaushalts sehr gering im Vergleich zu der Strommenge, die man im Folgejahr des Strompreisdeckels haben wird. Folglich wird man den Deckel trotz Energiesparmaßnahmen schnell überschreiten, so dass die Kosten aktuell kaum planbar sind. Hat man hingegen das E-Auto bereits im gesamten Vorjahr auch zu Hause geladen, wird dieser Stromverbrauch für die Berechnung des Deckels der Strompreisbremse angerechnet werden.

Strompreisbremse PV-Anlage

Ebenso individuell und entscheidend könnte das Anschaffungsjahr einer etwaig vorhandenen Photovoltaikanlage (PV-Anlage) sein. Wurde kürzlich eine PV-Anlage von Enpal, enviaM oder der Süwag mit dem Ziel angeschafft, das bereits vorhandene E-Auto mit Sonnenstrom zu laden, der wird verhältnismäßig mehr von der Strompreisbremse profitieren. Der Vorjahresverbrauch wird größer sein, als der Verbrauch im Folgejahr der Energiepreisbremse, in der die neue PV-Anlage genutzt wird.

Strompreisdeckel für private Ladestromkosten – Gesetzentwurf Bundesregierung Update April 2023

Die Bundesregierung plant eine zum Januar 2023 rückwirkende Ausweitung der Strompreisbremse für den privaten Ladestrom. Der diskutierte Strompreisdeckel soll statt 40 ct / kWh brutto nun 28 ct / kWh brutto für einen Teilverbrauch betragen. Die eingeführte Strompreisbremse gilt für Verbräuche von bis zu 30.000 kWh pro Jahr für maximal 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs.

Profitieren sollen Autofahrer, die ihr E-Auto zu Hause an einem im Vergleich zum Haushaltsstrom separaten Zähler oder mittels eines Stromtarifs mit Hochtarif und Niedertarif (HT / NT) laden.

Aus meiner eigenen Erfahrung heraus betrifft das aktuell nur wenige Fahrer von E-Autos. Die meisten privat ladenden Elektroautofahrer, laden ihr Auto zu Hause mit einer gemeinsamen Messung mit Eintarifzählung, also Schuko-Steckdose oder Wallbox am Haushaltszähler angeschlossen. Nach meiner persönlichen Schätzung laden über 90 % der privaten Elektroautofahrer ihr Auto über diesen Weg. Damit es nicht bei einer Schätzung bleibt, habe ich in meinen Social-Media-Kanälen eine Umfrage vorbereitet, an deren Teilnahme ich euch bitte.

Wer profitiert vom neuen Strompreisdeckel von 28 ct / kWh?

❌ gemeinsame Messung – Eintarif – am Zähler des Haushaltsstrom

✅️ gemeinsame Messung – Zweitarif (HT/NT) – am Zähler des Haushaltsstrom

✅️ getrennte Messung – Eintarif oder Zweitarif (HT/NT) – mit separatem Zähler zu Hause

❌ Laden an öffentlicher Ladesäule

Zwischenfazit Strompreisdeckel für privaten Autostrom

  • betrifft nur wenige Elektroautofahrer, die überhaupt ihr E-Auto privat mittels separaten Zählers also mit einer getrennten Messung laden
  • sind aktuell zu wenige Zweitarifzähler oder moderne Messeinrichtungen / Smart-Meter und passende Stromtarife vorhanden, um bei gemeinsamer Messung den Nachtanteil des Verbrauchs für die 28 ct / kWh zu ermitteln
  • ist der Anreiz das Elektroauto mit eigener Photovoltaikanlage zu laden weiter viel größer. Der Kostenabstand zwischen entgangener Einspeisevergütung ca. 8 ct / kWh und dem Strompreisdeckel von 28 ct / kWh ist weiter enorm. Daher greift in dem Fall einer vorhandene PV-Anlage die Strompreisbremse „nur“ für die verbleibenden sonnenarmen Tage bis zum Ende der Preisbremse.
  • wäre eine Unterstützung für das viel teurere öffentliche Laden, bei denen alle Elektroautofahrer profitieren würden sinnvoller, als nur die zu unterstützen, die zu Hause laden.

Wie sich die eigenen Stromkosten im Jahr der Strompreisbremse entwickeln werden, hängt maßgeblich von den individuellen Strompreisen eures Stromvertrages, dem individuellen Vorjahresverbrauch und den Energiesparmaßnahmen ab. Denn bei aller Kostenbetrachtung – Strom sparen und die Tipps zur Energieeinsparverordnung zu beachten, bleibt weiter die wichtigste Maßnahme in der Energiekrise.

Energiesparanreiz der Strompreisbremse auch für Ladestrom des Elektroautos?

Der geschaffene Energiesparanreiz sieht eine Rückvergütung für jede Kilowattstunde unterhalb der 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs vor. Die Rückvergütung soll dann anhand des individuellen Stromvertragspreises erfolgen.

Leider werden gerade Einsteiger in die Elektromobilität diesen Bonus in Form der Rückvergütung kaum ausschöpfen können. Im Gegenteil, wer sich im Jahr der Strompreisbremse ein E-Auto anschafft, um es auch zu Hause an der Wallbox zu laden, wird mit signifikant höherem Stromverbrauch rechnen müssen. Nachfolgend eine beispielhafte Berechnung der Elektroauto Stromkosten für den Ladestrom im Jahr der Strompreisbremse.

Rechnung Mehrkosten E-Auto im Szenario des Heimladens an der privaten Wallbox oder Ladesäule:

  • zusätzliche Strommenge von 2.000 kWh für 10.000 km Reichweite, entspricht einem Stromverbrauch des E-Autos von 20 kWh je 100 km
  • angenommener individueller Vertragspreis von 50 ct/kWh
  • ergeben Mehrkosten von 200 € je 10.000 km (= 2.000 kWh*(0,5 €/kWh – 0,4 €/kWh)) im Jahr der Strompreisbremse

FAQ Strompreisbremse für Ladestrom der neuen Wallbox 

Die Bundesregierung hat am 15.12.2022 die FAQ zur Strompreisbremse veröffentlicht und damit auch Informationen für private Fahrer von Elektroautos herausgegeben. Wie erhofft, wird der Stromnetzbetreiber aufgefordert, die Jahresverbrauchsprognose des privaten Haushalts des Elektroautofahrers nach Installation einer Wallbox nach oben anzupassen.


10.
 Wie wird der Verbrauch von Wärmepumpe und E-Mobilität berücksichtigt?
Wie neue Verbraucher berücksichtigt werden, hängt von der Art der Entnahmestelle ab. Ist die Wärmepumpe oder die Ladesäule hinter einer über ein Standardlastprofil bilanzierte Entnahmestelle angeschlossen,
gilt folgendes: Alle bestehenden Verbrauchseinrichtungen, die bei der Erstellung der Jahresverbrauchsprognose berücksichtigt wurden, gehen voll in das Entlastungskontingent ein.
Das trifft auf mindestens alle Verbrauchseinrichtungen zu, die bei der vorletzten Ablesung des Stromzählers durch den Netzbetreiber bereits in Betrieb waren.
Neue Wärmepumpen und Ladeeinrichtungen für Elektroautos müssen dem Netzbetreiber ohnehin mitgeteilt werden. Daraufhin wird der Verteilnetzbetreiber in der Regel die Jahresverbrauchsprognose anpassen, das Entlastungskontingent erhöht sich automatisch.
Ist die Wärmepumpe oder die Ladesäule hingegen hinter einer nicht an einer über ein Standardlastprofil bilanzierten Entnahmestelle angeschlossen, beispielsweise bei einem intelligenten Messsystem,
gilt die unter 9 beschriebene Regelung. Um sicherzustellen, dass z.B. für eine im November eingebaute Wärmepumpe auch noch in der Heizperiode entlastet wird,
wurde der unter 9 beschriebene Dreimonatszeitraum auf einen Monat verkürzt.

 

Elektroauto Strom sparen und Strompreisdeckel berechnen in 2023

In den skizzierten Szenarien gehe ich davon aus, dass sich der Strompreis in 2023 oberhalb der 40 ct/kWh bewegt. Sollte dies nicht so sein, könnte man Stromtarife für das zu Hause geladene E-Auto unterhalb des 40 ct/kWh Strompreisdeckels abschließen. Dann müsste man sich keine Gedanken über eine Überschreitung des Basisverbrauchs machen, weil dieser je nach Tarif dann abgegolten ist. Hoffen wir für 2023, dass der Ladestrom für Elektroautos durch die Strompreisbremse nicht unbezahlbar wird. Strom sparen, egal ob im Haushalt oder mit dem Elektroauto bleibt weiter der Tipp der Stunde.

Strompreise für Elektroauto und Wallbox unterhalb des Strompreisdeckels – Update 13.02.2023 

Mittlerweile gibt es einige Stromanbieter, welche wieder Strompreise für das zu Hause laden unterhalb des Strompreisdeckels von 40 ct / kWh anbieten. Ihr findet diese Anbieter bei meinem Partner Preisvergleich.de und könnt dort auch die Strompreisbremse berechnen (*).

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