Kfz-Steuerbefreiung Elektroauto Erstzulassung

Elektroautos mit Erstzulassung bis zum 31. Dezember 2025 profitieren von einer Kfz-Steuerbefreiung gemäß § 3d KraftStG. Diese Regelung soll den Umstieg auf emissionsfreie Mobilität fördern.

Die Steuerbefreiung beginnt mit der Erstzulassung des Fahrzeugs. Wechselt der Halter während der Befreiungszeit, bleibt der verbleibende Zeitraum erhalten. Die Befreiung gilt bis zum 31.12.2030. Bei Erstzulassungen nach dem 31.12.2025 reduziert sich die Kfz-Steuer um 50 % im Vergleich zur regulären Kfz-Steuer.

Diese Regelung gilt für alle förderfähigen Elektrofahrzeuge. Wer bis Ende 2025 ein E-Auto zulässt, kann von dieser Steuerbefreiung profitieren. Ein Elektroauto bringt nicht nur steuerliche Vorteile, sondern spart langfristig auch Betriebskosten. Wer sich für ein emissionsfreies Fahrzeug entscheidet, profitiert von vielen finanziellen Anreizen.

Ende der Kfz-Befreiung für Elektroautos

Diese zehnjährige Steuerbefreiung gewährt der Gesetzgeber längstens bis zum 31. Dezember 2030. Auch wenn die Erstzulassung früher erfolgt, endet die Befreiung spätestens mit diesem Datum.

Wichtiger Hinweis für Hybride

Keine Steuerbefreiung für Hybride: Die steuerlichen Vorteile und die Befreiung von der Kfz-Steuer gelten ausschließlich für reine Elektroautos. Plug-in-Hybride und andere Hybridfahrzeuge werden wie klassische Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor nach Hubraum und CO₂-Ausstoß besteuert.

FAQ Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos

Elektroautos mit Erstzulassung bis zum 31. Dezember 2025 sind bis maximal zum 31. Dezember 2030 von der Kfz-Steuer befreit. Selbst bei einem Halterwechsel bleibt die Befreiung für den restlichen Zeitraum bestehen.

Für Fahrzeuge mit einer Erstzulassung nach dem 31. Dezember 2025 gilt keine vollständige Befreiung mehr. Stattdessen reduziert sich die Kfz-Steuer dauerhaft um 50 Prozent im Vergleich zur regulären Steuer.

Nein, die Steuerbefreiung gilt ausschließlich für reine Elektroautos. Plug-in-Hybride und andere Hybridfahrzeuge werden weiterhin nach Hubraum und CO₂-Ausstoß besteuert.

Die Befreiung von der Kfz-Steuer senkt die laufenden Kosten. Zusätzlich sparen Elektroautos im Betrieb, da Strom meist günstiger als Benzin oder Diesel ist entstehen.

Wenn das Elektroauto den Besitzer wechselt, bleibt die Steuerbefreiung erhalten. Der neue Halter profitiert also für den verbleibenden Zeitraum bis zum Ende der Frist vom steuerlichen Vorteil.

Consent Management Platform von Real Cookie Banner