Kfz-Steuerbefreiung Elektroauto Erstzulassung
Elektroautos mit Erstzulassung bis zum 31. Dezember 2025 profitieren von einer Kfz-Steuerbefreiung gemäß § 3d KraftStG. Diese Regelung soll den Umstieg auf emissionsfreie Mobilität fördern. Die Steuerbefreiung beginnt mit der Erstzulassung des Fahrzeugs. Wechselt der Halter während der Befreiungszeit, bleibt der verbleibende Zeitraum erhalten. Die Befreiung gilt bis zum 31.12.2030.Bei Erstzulassungen nach dem 31.12.2025 reduziert […]