Doppelbesteuerung bidirektionales Laden

Entwurf: Doppelbesteuerung beim bidirektionalen Laden könnte entfallen

Ein neuer Gesetzentwurf sieht vor, die Doppelbesteuerung beim bidirektionalen Laden zu beenden. Der Entwurf ist noch nicht beschlossen.

Bevor die Regelung gilt, müssen Bundestag und Bundesrat zustimmen. Änderungen am Entwurf sind jederzeit möglich.

Was der Entwurf vorsieht

Geplant ist, das Stromsteuergesetz anzupassen. E-Autofahrer sollen keine doppelte Stromsteuer zahlen, wenn sie Energie zurückspeisen.

Keine Steuer bei direkter Nutzung vor Ort

Wird der Strom direkt am Ladepunkt genutzt, fällt laut Entwurf keine Stromsteuer an. Voraussetzung ist, dass kein öffentliches Netz genutzt wird.

Kein Versorgerstatus für Fahrzeughalter

Wer Strom aus dem Autoakku an den Ladepunkt zurückgibt, soll nicht als Stromversorger gelten. Das soll Rechtssicherheit schaffen.

Warum das für Dich wichtig ist

Bidirektionales Laden könnte attraktiver werden. Du kannst Strom aus Deinem Auto nutzen, ohne steuerliche Nachteile zu befürchten.

Geplante Vorteile laut Entwurf

  • Keine doppelte Stromsteuer bei direkter Nutzung
  • Kein Versorgerstatus für private E-Autofahrer
  • Einfache und klare steuerliche Regeln

Der weitere Gesetzgebungsprozess

Der Entwurf muss Bundestag und Bundesrat passieren. Erst danach könnte er ab 2026 in Kraft treten.

Für Dich bedeutet das: Die Entwicklung beobachten und prüfen, ob Deine Technik bidirektionales Laden unterstützt.

Fazit

Der Gesetzentwurf könnte bidirektionales Laden deutlich attraktiver machen. Ob und wann er kommt, hängt von den Beschlüssen der Politik ab.

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