§14a EnWG Netzentgeltreduzierung

§14a EnWG: Gute Idee, schwierige Umsetzung

Der Gesetzgeber hat mit §14a EnWG ein wichtiges Instrument geschaffen. Verbrauchseinrichtungen wie Wallboxen oder Wärmepumpen sollen steuerbar werden. Damit soll die Versorgungssicherheit geschützt und die Netze entlastet werden.

Seit Anfang 2024 gilt die Pflicht für alle neuen Anlagen ab 4,2 kW Leistung. Ziel ist eine koordinierte Steuerung und niedrigere Netzentgelte. In der Theorie klingt das gut. Doch in der Praxis zeigt laut Focus online sich ein anderes Bild.

Bürokratie bremst die Umsetzung der §14a EnWG Netzentgeltreduzierung

Wer eine Wallbox installiert, muss diese beim Netzbetreiber anmelden. Das erfolgt über den Elektroinstallateur. In Deutschland gibt es jedoch über 800 verschiedene Netzbetreiber. Jeder hat eigene Portale und Prozesse. Das führt zu Fehlern, Verzögerungen und langen Wartezeiten.

Ein Beispiel: In Brandenburg dauerte die Rückmeldung fast sechs Wochen. Erst danach konnte das reduzierte Netzentgelt weitergegeben werden. So wird aus Energiewende oft eine Warteschleife.

Technische Hürden bleiben ungelöst

§14a verlangt auch eine technische Steuerbarkeit. Dafür muss eine Steuerbox installiert werden. Diese wird meist vom Netzbetreiber eingebaut. Doch viele Netzbetreiber kommen nicht hinterher. Termine verzögern sich und Anschlüsse bleiben unvollständig.

Hinzu kommt: Die Kommunikation zwischen Steuerbox und Wallbox muss eingerichtet werden. Dafür fehlen oft klare Anleitungen und einfache Lösungen. So entstehen Lücken zwischen Vorgaben und Wirklichkeit.

Soziale Unterschiede verschärfen sich

Nicht jeder kann von §14a profitieren. Mieter oder Bewohner älterer Häuser scheitern oft an fehlender Technik. Ohne Smart Meter oder moderne Zähler ist eine Teilnahme unmöglich. So verstärkt die Regulierung soziale Unterschiede.

Smart Charging als Alternative

Es gibt bereits marktorientierte Lösungen. Smart-Charging-Tarife benötigen nur einen intelligenten Zähler. Sie nutzen Preissignale vom Strommarkt. Verbraucher können dadurch sparen und gleichzeitig das Netz entlasten.

Studien zeigen Einsparungen von bis zu 68 Prozent beim Laden von Elektroautos. Smart Charging ist heute schon Realität – ganz ohne zusätzliche Steuerbox.

Fazit §14a EnWG Netzentgeltreduzierung: Vereinfachung ist dringend nötig

§14a EnWG ist gut gemeint, aber schlecht umgesetzt. Bürokratie, fehlende Standards und lange Bearbeitungszeiten verhindern den Nutzen. Damit Verbraucher wirklich profitieren, braucht es einfache Prozesse und digitale Lösungen.

Die Energiewende darf nicht in der Warteschleife hängen bleiben. Nur klare Regeln und praxisnahe Lösungen machen die Netzintegration zur Realität – und sichern dir zugleich die Vorteile der seit 2025 verpflichtenden dynamischen Stromtarife.

Quelle: Focus online

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